Logo Julia Heims - Fachanwältin für in Bruchsal, Weingarten, Durlach, Stutensee

Checkliste für Ihren konkreten Bedarf beim Unterhalt

Benötigen Sie eine Hilfestellung zur Bemessung Ihres konkreten Bedarfs?

Ihre Fachanwaltskanzlei aus Weingarten bei Karlsruhe bietet Ihnen hier eine kleine Checkliste an, die Ihnen zur Unterstützung dienen kann:

(1)Wohnbedarf

–Hausunkosten(Heizöl/Strom/Versicherungen etc.)
–Miete und Nebenkosten
–ggf. Instandhaltungsrücklagen und Reparaturaufwendungen

(2)Zeitungen, Telefon, Telefax, PC, Briefporto, Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen

(3)Versicherungen

–Hausrat, Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz, Tierhaftpflicht
–Lebensversicherungen
–Kfz-Versicherungen

(4)Allgemeine Lebenshaltung

–Einkauf für Essen und Trinken
–Hausratsanschaffungen
–auswärtige Essen
–Einladungen
–Geschenke/Spenden

(5)Kfz-Kosten

–Anschaffungskosten
–Steuern
–Reparaturen und Inspektionen
–Garage
–Rücklage für Neuanschaffung

(6)Kleidung

–Anschaffungskosten
–Instandhaltungs- und Reinigungskosten

(7)Kosmetikaufwendungen; auch wenn nach der Trennung keine Repräsentationspflichten als Unternehmergattin anfallen, stellt die Angemessenheit der Kosmetikaufwendungen nach den ehelichen Lebensverhältnissen nicht infrage

(8)Friseur

(9)Kulturaufwand

–Theater, Oper
–Kino
–Museum

(10)Aufwendungen für Sport, Freizeitgestaltung und Hobbys, Clubbeiträge

(11)Aufwendungen für Haushaltshilfe, Gärtner, Kindermädchen.

Wenn die Gartenpflege im bisherigen Umfang entgeltlich durch Dritte erledigt wurde, entspricht der Aufwand dem ehelichen Lebensstandard ohne dass es darauf ankommt, ob diese Arbeiten auch selbst verrichtet werden können; Ähnliches gilt für die Putzhilfe, deren Kosten geschätzt werden können

(12)Aufwendungen für Urlaub

(13)Aufwendungen für Haustiere, Pferde etc.

(14)Kosten des Zigarettenkonsums

Ihre Fachanwältin für Familienrecht aus Weingarten bei Karlsruhe für den Raum Stutensee, Durlach, Bruchsal und Bretten sowie Ludwigshafen, Limburgerhof, Mutterstadt und Speyer steht Ihnen gerne beratend zu Seite!

Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ihre Fachanwältin für Familienrecht Julia Heims



Eingestellt am 04.02.2017 von J. Heims
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