Logo Julia Heims - Fachanwältin für in Bruchsal, Weingarten, Durlach, Stutensee

Einspruch gegen Bescheid der Familienkasse per einfacher Mail genügt nicht

Bescheid der Familienkasse - wie lege ich Einspruch ein?

Die klassische Schriftform – also auf Papier – ist heute nicht mehr überall notwendig, wenn es darum geht, Einspruch gegen eine Entscheidung einzulegen. Eine einfache Mail reicht jedoch nicht aus.

Die Mutter eines volljährigen Kindes hatte gegen einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid der Familienkasse lediglich mit einfacher E-Mail Einspruch eingelegt. Die Familienkasse wertete die einfache Mail zwar als wirksamen Einspruch, wies diesen jedoch in der Sache als unbegründet zurück. Dagegen klagte die Frau.

Ohne Erfolg. Der Einspruch mit einfacher Mail genüge nicht den gesetzlichen Erfordernissen, so die Richter. Der Bescheid sei also nicht wirksam angefochten worden und damit gültig. Daher müsse das Gericht auch nicht mehr entscheiden, ob der Bescheid inhaltlich rechtmäßig sei.

Damit ein per Mail eingelegter Einspruch wirksam sei, müsse sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versendet werden, erläuterten die Richter. Dann entspreche die Form des Einspruchs der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform.

Nur die qualifizierte elektronische Signatur gewährleiste, dass der Mail zuverlässig entnommen werden könne, wer sie geschrieben habe. Außerdem werde sichergestellt, dass es sich nicht nur um einen Entwurf handele, sondern dass die Mail mit Wissen und Willen des Schreibers der Behörde zugeleitet worden sei.

Hessisches Finanzgericht am 2. Juli 2014, AZ: 8 K 1658/13



Eingestellt am 16.10.2014 von J. Heims
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)