Logo Julia Heims - Fachanwältin für in Bruchsal, Weingarten, Durlach, Stutensee

Herausgabe von persönlichen Unterlagen

Anspruch des Kindes durchsetzen!

Der Anspruch des Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen (hier: Impfpass und Untersuchungsheft) gegen einen Elternteil beruht auf §§ 1601, 1610 II BGB analog.
Es handelt sich gleichwohl nicht um eine Unterhaltssache, sondern um eine sonstige Familiensache, mit der ein Anspruch aus dem Eltern-Kind-Verhältnis geltend gemacht wird.
Leben die Eltern getrennt, kann der Anspruch durch den Obhutselternteil in gesetzlicher Verfahrensstandschaft analog § 1629 III BGB geltend gemacht werden.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.11.2015, 11 UF 1140/15

Streiten auch Sie als Elternteil über die Herausgabe von persönliche Unterlagen Ihres Kindes mit dem anderen Elternteil?

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Ihre Fachanwältin für Familienrecht aus Weingarten/Baden - für den Raum Stutensee, Karlsruhe-Durlach, Walzbachtal und mittlerweile auch Ludwigshafen/Rhein!



Eingestellt am 02.02.2016 von J. Heims
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