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Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

Kindergeld steht den Eltern beim echten Wechselmodell intern hälftig zu

Ein Elternteil hat in diesem Fall einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch dem anderen Elternteil gegenüber auf das hälftige Kindergeld.
Die isolierte Geltendmachung ist zulässig.

OLG Schleswig, 19.02.2015, 12 UF 69/14
(Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt)



Eingestellt am 10.08.2015 von J. Heims
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