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Keine Pflicht zur Aufgabe der teuren Ehewohnung im Trennungsjahr

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Weingarten/Baden informiert:

Auch im absoluten Mangelfall ist der Unterhaltspflichtige während des Trennungsjahres entsprechend dem Rechtsgedanken der §§ 1565, 1566 BGB nicht verpflichtet, die (zu teure) Ehewohnung zur Sicherung des Mindestunterhalts aufzugeben.

OLG Köln, Beschluss vom 19.07.2013, Az. 10 WF 65/13



Eingestellt am 30.10.2013 von J. Heims
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