Logo Julia Heims - Fachanwältin für in Bruchsal, Weingarten, Durlach, Stutensee

Kinder in Ausbildung: Eltern schulden nur Erstausbildung

Eltern sind nicht verpflichtet, dem Kind nach einer Ausbildung eine weitere Berufsausbildung zu ermöglichen.

Nimmt ein Kind nach einer abgeschlossenen Ausbildung eine weitere Ausbildung auf, schulden die Eltern für diesen weiteren Weg in der Regel keinen Unterhalt:

Eltern schulden ihrem Kind eine Berufsaus­bildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungs­willen und den Neigungen des Kindes entspricht.
Zahlen die Eltern ihrem Kind eine solche erste Berufsaus­bildung im Sinne von Unterhalt, müssen sie danach nicht auch noch eine weitere Ausbildung finanzieren.

Ausnahmen gibt es natürlich (immer), bspw. wenn der Beruf aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen (die näher zu prüfen wären) nicht ausgeübt werden kann.
Steht die weitere Ausbildung im engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Erstausbildung, könnte dies als sog. Weiterbildung anzusehen sein, so dass auch dies als Ausnahme angesehen werden könnte.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied diesen Fall am 27. April 2018, AZ: 7 UF 18/18, zu Gunsten der Eltern.

Haben auch Sie Fragen zum Unterhalt für Ihr Kind?

Wohnen Sie in Karlsruhe, Durlach, Weingarten, Bruchsal und Umgebung?
Oder leben Sie in Ludwigshafen, Speyer, Mannheim, Limburgerhof oder Mutterstadt und Umgebung?

Die Fachanwaltskanzlei für Familienrecht mit besonderer Leidenschaft am Familienrecht berät und vertritt Sie gerne in Ihrer Angelegenheit!

Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht für Weingarten und Ludwigshafen,

Julias Heims



Eingestellt am 31.01.2019 von J. Heims
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)