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Kinderbonus kommt - was ist zu beachten?

Die Bundesregierung hat zur Stärkung der Konjunktur den sog. Kinderbonus als steuerliche Entlastung beschlossen.

Bei dem Kinderbonus handelt es sich um eine für jedes Kind gezahlte einmalige Leistung in Höhe von 300,00 EUR.

Danach wird regelmäßig für jedes Kind, für das im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in dem Monat September ein Betrag von 200 EUR und im Monat Oktober von 100 EUR gezahlt werden.

Steuerrechtlich ist der Kinderbonus wie Kindergeld zu behandeln, ebenso unterhaltsrechtlich:

Man könnte ihn als ein einmalig gezahltes „Sonderkindergeld“ bezeichnen.
Es liegt daher nahe, es unterhaltsrechtlich wie Kindergeld zu behandeln mit der Folge, dass der Kinderbonus wie Einkommen des Kindes zu betrachten ist und dessen Barbedarf ermäßigt, so jedenfalls Auffassung der Unterzeichnerin.

Dementsprechend finden sich die geplanten Regelungen in den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes, das Kindergeld betreffend (§ 66 I 2 bis 4 EStG) und im Bundeskindergeldgesetz (§ 6 III BKKG).

Die Einordnung des Kinderbonus als zusätzliches Kindergeld führt zur Anwendung des § 1612 b I BGB: Der Kinderbonus mindert den Barbedarf eines Kindes. Ist das Kind minderjährig, ist es zur Hälfte auf den vom Barunterhaltspflichtigen nach der Düsseldorfer Tabelle geschuldeten Unterhalt anzurechnen.
Die zweite Hälfte des Bonus verbleibt, wie die zweite Hälfte des Kindergeldes, beim betreuenden Elternteil (§ 1612 b I 1 Nr. 1 BGB).

Wenn bei getrennt lebenden Eltern der Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt oder mehr zahlt (oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird), dann darf dieser die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen.

Bei sog. Mangelfällen verhält es sich jedoch anders, ein Abzug wie oben kommt hier nicht ohne weiteres in Betracht..

Gerne beraten wir Sie.

Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und überwiegend tätig im Raum Karlsruhe, Bruchsal, Ludwigshafen, Rhein-Pfalz-Kreis, Mannheim und Speyer.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, wir freuen uns auf Sie!

Ihre Fachanwältin für Familienrecht - Julia Heims



Eingestellt am 24.08.2020 von J. Heims
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