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Kindergeld: Wichtiges im Falle der Trennung

Kindergeld bei Trennung

Das staatliche Kindergeld steht den Eltern gleichermaßen zu, es wird jedoch in der Praxis i.d.R. nur an einen Elternteil ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Bei einer Trennung sollte derjenige Elternteil, bei dem das Kind/die Kinder verbleiben also sicherstellen, dass das Kindergeld auch an ihn überwiesen wird.
Ist das Kindergeld bisher an den anderen Elternteil überwiesen worden, sollte schnellstmöglich ein Antrag auf Gewährung von Kindergeld bei der Familienkasse gestellt werden.

Leben Eheleute trotz Trennung (im familienrechtlichen Sinn) weiterhin gemeinsam mit ihren Kindern in der bisherigen Familienwohnung zusammen, besteht die Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt beider Eltern grundsätzlich fort. Beide Elternteile haben danach unter sich den Berechtigten zu bestimmen.

Ein Umzug des Kindes ist der Familienkasse mitzuteilen; ohne rechtlichen Grund gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden.

Nur dann, wenn der Berechtigte bescheinigt, das Kindergeld durch Weiterleitung erhalten zu haben und er seinen Anspruch auf Kindergeld als erfüllt anerkennt, ist ein Rückforderungsanspruch ausgeschlossen.



Eingestellt am 30.08.2013 von J. Heims
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