Logo Julia Heims - Fachanwältin für in Bruchsal, Weingarten, Durlach, Stutensee

Konkrete Bedarfsermittlung: Ansatz eines Wohnvorteils

Hierzu entschied der Bundesgerichtshof:

Der Bedarf entspricht dem, was die Klägerin als Miete (einschließlich Nebenkosten) für eine dem Standard der Ehewohnung entsprechende und der Größe nach für eine Person (statt wie bisher für zwei Personen) genügende Wohnung aufzubringen hätte. Der volle Nutzungswert des Hausgrundstücks bemisst sich demgegenüber nach den (Netto-)Mieteinnahmen, welche die Klägerin aus einer Vermietung der gesamten Immobilie erzielen könnte. Ob der Klägerin letztlich der volle Wohnwert als Einkommen zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob der von ihr nicht benötigte Wohnraum für sie totes Kapital darstellt oder ihr eine andere Nutzung zumutbar ist, und ist im Rahmen der Bedürftigkeit zu überprüfen."

BGH, Urteil vom 18.1.2012 - XII ZR 178/09



Eingestellt am 28.11.2013 von J. Heims
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)