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Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar

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Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar

Im Rahmen einer Scheidung müssen viele wichtige Dinge geregelt werden. Es müssen Antworten auf viele Fragen gefunden werden, wie beispielsweise der Haushalt aufzuteilen ist, wer aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss, wie der Umgang mit den Kindern geregelt wird und wer wie viel Unterhalt erhält.
Dies erklärt, weshalb eine Ehescheidung Geld kostet. Die Gesamtkosten des Ehescheidungsverfahrens richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert.

Gut ist daher, wenn man die Kosten wenigstens von der Steuer absetzen kann. Diese Möglichkeit hat das Finanzgericht Düsseldorf in vollem Umfang bestätigt: Eine Ehescheidung sei auch steuerrechtlich eine außergewöhnliche Belastung!

Das Finanzgericht entschied, dass der Steuerpflichtige die gesamten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerwirksam geltend machen kann. Eine Ehescheidung könne nur gerichtlich und mit Hilfe von Rechtsanwälten erfolgen. In dem Gerichtsverfahren müssten in aller Regel auch Regelungen zum Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und den Unterhaltsansprüchen getroffen werden. Den damit zusammenhängenden Kosten könnten sich die Ehepartner nicht entziehen. Dabei spiele es keine Rolle, dass Teilbereiche einer Scheidung nur durch Urteil, andere Teile hingegen auch durch einen Vergleich zwischen den Ehepartnern geregelt werden könnten.

Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2013 (AZ: 10 K 2392/12 E)









Eingestellt am 23.05.2013 von J. Heims
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