Logo Julia Heims - Fachanwältin für in Bruchsal, Weingarten, Durlach, Stutensee

Sorgerecht: Muss immer ein Sachverständiger beauftragt werden?

Bei Sorgerechtsentscheidung muss kein Sachverständiger gehört werden

Bei allen Fragen hinsichtlich des Sorgerechts kommt es allein auf das Kindeswohl an.
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem gestritten wurde, ob hierfür ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Die Vorinstanz hatte den Verfahrensbeistand und das Kind befragt. Nach Ansicht der Richter des OLG reicht dies aus, um das Kindeswohl festzustellen.

Der Fall:
Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht für das 2003 geborene Kind. Es lebt im wöchentlichen Wechsel bei Mutter und Vater. Der Vater wollte, dass das Kind bei ihm lebt und die Mutter besucht. Er kümmert sich auch intensiv um die schulische Ausbildung. Daher beantragte er das alleinige Sorgerecht. In der ersten Instanz bekam er im Dezember 2012 Recht. Dagegen wehrte sich die Mutter. Sie beanstandete unter anderem, das Familiengericht hätte den wirklichen Willen ihres Kindes nicht ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens feststellen dürfen.

Feststellung des Kindeswohls auch durch Anhörung des Kindes
Die Entscheidung der ersten Instanz sei nicht zu beanstanden, so die Richter des OLG. Das Kindeswohl könne auch ohne ein Sachverständigengutachten festgestellt werden. Voraussetzung sei, dass das Gericht das Kindeswohl durch Befragung des Verfahrensbeistandes und des Kindes selbst feststellen könne. Das sei hier geschehen, was auch dem zunehmenden Alter des Kindes Rechnung trage. Das Kind habe mehrfach gesagt, dass es beim Vater leben wolle und die Mutter besuchen möchte. Dies sowie das persönliche Bemühen des Vaters um die schulische Ausbildung sah das Gericht als ausreichend an, um ihm das alleinige Sorgerecht zu geben.

Oberlandesgericht Saarbrücken am 5. März 2013 (AZ: 6 UF 48/13)



Eingestellt am 12.09.2014 von J. Heims
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)