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Trennungsunterhalt trotz dauerhafter stationärer Behandlung?

Entfällt der Trennungsunterhaltsanspruch, weil sich der Berechtigte dauerhaft in stationärer Behandlung befindet?

Der Unterhaltsanspruch entfällt nicht deshalb, weil sich der Unterhaltsbedürftige in dauerhafter stationärer Behandlung befindet. Der Unterhaltsanspruch bemisst sich grundsätzlich weiterhin nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der so errechnete Unterhaltsanspruch kann jedoch während der stationären Behandlung wegen ersparter Kosten pauschal um 2/3 gekürzt werden.

AG Wuppertal, 08.10.2012, 64 F 366/11.



Eingestellt am 22.08.2013 von J. Heims
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