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UNTERHALTSVORSCHUSSGESETZ 2017 - was könnte sich für Sie ändern?

UNTERHALTSVORSCHUSS BIS ZUR VOLLJÄHRIGKEIT DES KINDES

Änderung der Altersgrenze und der Bezugszeitbegrenzung für Unterhaltsvorschuss 2017?

Das Unterhaltsvorschussgesetz ist nicht dazu da, zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Unterhaltsschuldnern die Last, Unterhalt für ihre Kinder aufbringen zu müssen, abzunehmen.
Es soll vielmehr den dadurch bei dem betreuenden Elternteil entstehenden Engpass etwas abfedern.

Unterhaltsvorschuss gibt Alleinerziehenden Planungssicherheit

Die derzeitige Rechtslage ermöglicht es Eltern, die ein Kind unter 12 Jahren versorgen, Unterhaltsvorschuss nach den Vorschriften des Unterhaltsvorschussgesetzes zu beantragen, wenn der andere Elternteil sich uneinsichtig zeigt oder tatsächlich zur Zahlung von Kindesunterhalt nicht in der Lage ist.

Der betreuende Elternteil kann sich dann auf einen regelmäßig eingehenden Unterhaltsvorschuss einstellen.

Altersbegrenzung und Höchstbezugszeit für Unterhalt sollen aufgehoben werden

Die Altersbegrenzung für Unterhaltsvorschuss und die Begrenzung der Bezugszeit auf höchstens 72 Monate sind Regelungen im Unterhaltsvorschussgesetz, die schon länger kritisiert werden. Die Belastung für Alleinerziehende, die nach Trennung und Scheidung entlastet werden sollen, endet nicht mit dem 12. Lebensjahr des Kindes.

Der Unterhalt muss mit zunehmendem Alter sogar steigen, weil die Bedürfnisse wachsen. Familienministerin Schwesig hat nun einen Vorstoß unternommen und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsieht, die Altersbegrenzung und die zeitliche Bezugsbegrenzung bei Unterhaltsvorschussleistungen entfallen zu lassen. Ihrer Vorstellung nach sollte die Gesetzesreform, die alleinstehende Eltern beim Kindesunterhalt begünstigt, schon zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Möglicherweise wird der Start der Reform, auf die viele, die keinen regelmäßigen Kindesunterhalt für Kinder über 12 Jahren erhalten, schon lange warten, um weitere 6 Monate nach hinten verschoben. Es geht um die Finanzierung und um die Notwendigkeit, neue Mitarbeiter für die erwarteten mehr als 250.000 Neuanträge bei den Jugendämtern einzustellen.

Die Ministerin verteidigt Gesetzesnovelle und Zeitplan, weil sie der Ansicht ist, dass es sich um einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die steigende Kinderarmut in Deutschland handelt.

Haben auch Sie Fragen zum Unterhaltsvorschuss?

Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie!

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Weingarten/Baden, für den Raum Karlsruhe, Durlach und Stutensee und Pfinztal wie auch in der Pfalz in Ludwigshafen und dem Rhein-Pfalz-Kreis!

Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Julia Heims



Eingestellt am 19.12.2016 von J. Heims
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