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Umgangsausschluss wegen Elternstreit?

Bedenken Sie bitte:

Ein Streit um das Umgangsrecht kann unter Umständen das Kindeswohl so beeinträchtigen, dass ein befristeter Umgangsausschluss gerechtfertigt ist.

Der Fall:
Das Kind lebte bei der Mutter.
Die Eltern stritten um das Umgangsrecht des Vaters. Den Streit führten die Eltern hochemotional, er war geprägt von Vorwürfen, Beleidigungen, wechselseitiger Respektlosigkeit und Herabwürdigungen.
Der Vater thematisierte gegenüber dem Kind immer wieder die elterlichen Streitpunkte.

Im Laufe der Zeit entwickelte die Tochter eine immer vehementere Ablehnung der Umgangskontakte mit ihrem Vater, es endete in einer totalen Verweigerungshaltung des Kindes.

Bei der Frage des Umgangsausschlusses, kann da der Wille des Kinds zählen?
Das Gericht entschied, den Umgang zwischen Vater und Tochter für zwei Jahre auszuschließen.

Mit zunehmendem Alter des Kindes sei der Wille von immer größerer Bedeutung, so das Gericht.

Ein erzwungener Umgang könne unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringen.

Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn das Kind Loyalitätskonflikten ausgesetzt sei.

Das Umgangsrecht des Elternteils sowie Wohl und Wille des Kindes müssten gegeneinander abgewogen werden.
Bloße Widerstände des Kinds oder dessen Lustlosigkeit am Umgang könnten den Ausschluss allerdings nicht rechtfertigen.

Es wird angemerkt, dass es sich bei dieser Entscheidung jedoch eher um den Ausnahmefall handelt, der jedoch nicht auszuschließen ist.

In der Praxis kommt es jedenfalls häufiger vor, dass die Kinder aufgrund des bestehenden Loyalitätskonflikts eine Weigerungshaltung gegenüber einem Elternteil annehmen.

Wichtig, mit der Bitte um Reflexion:

Die Ursachen für eine deutliche kindliche Ablehnung finden sich in dem hochemotional geführten elterlichen Streit.
Inwieweit die Eltern an der verfestigten Verweigerungshaltung der Tochter ein konkretes Verschulden haben, ist im Ergebnis zwar nicht entscheidend, aber die Verantwortung tragen die Eltern.
Man kann immer nur hoffen, dass die Eltern ihr eigenes Versagen wahrnehmen.

Entscheidung vom OLG Brandenburg am 19. April 2022 (AZ: 9 UF 209/21)

Bitte lassen Sie sich beraten, sollten auch Sie die Befürchtung haben, Ihr Kind befinde sich in einem Loyalitätskonflikt.

Es muss nicht immer die Rechtsberatung sein, auch das Jugendamt oder Beratungsstellen bieten Hilfe und Unterstützung an.

Wir sind für Sie da, sollten Sie unsere Beratung wünschen, ab März 2023 finden Sie uns in Bruchsal, in der Martin-Luther-Str. 10 (Nähe Bahnhof und Post).

Wir freuen uns selbstverständlich auch weiterhin auf Ratsuchende aus Weingarten/Baden, Karlsruhe, Durlach, Bretten und Walzbachtal sowie Stutensee.

Gerne helfen wir Ihnen in familienrechtlichen Angelegenheiten weiter, rufen Sie uns an!

Freundliche Grüße,

Julia Heims & Lisa Hesse

Ihre Fachanwaltskanzlei für Familienrecht, zukünftig in Bruchsal



Eingestellt am 09.02.2023 von J. Heims
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