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Unterhalt nach Ehescheidung bei adoptierten Kindern

Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Karlsruhe, Weingarten, Durlach, Stutensee und Pfinztal informiert:

Unterhaltspflicht nach Ehescheidung für adoptierte Kinder

Die Unterhaltspflicht für nach rechtskräftiger Ehescheidung adoptierte Kinder ist mit dem Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle in die Unterhaltsberechnung einzustellen. Da das Vertrauen der unterhaltsberechtigten früheren Ehefrau in die Fortgeltung der früheren Verhältnisse nicht geschützt ist, stellt die nacheheliche Adoption kein unterhaltsrechtliches Fehlverhalten dar.

OLG Hamm, Beschluss vom 27.07.2012



Eingestellt am 11.07.2013 von J. Heims
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