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Urlaubszeit - Reisezeit: Was ist mit dem Kinderreisepass?
Muss dieser überhaupt herausgegeben werden?
Der BGH ist der Auffassung:
Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsberechtigte Elternteil in entsprechender Anwendung der §§ 1632 I, 1684 II BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses.
Dieser Anspruch besteht allerdings nur insoweit, als der berechtigte Elternteil den Kinderreisepass für die Ausübung seines Rechts auch tatsächlich benötigt.
Und:
Die berechtigte Besorgnis, dass der die Herausgabe begehrende Elternteil mit Hilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten (etwa das Kind ins Ausland entführen) will, kann dem Herausgabeanspruch entgegenstehen.
BGH, Beschluss vom 27.3.2019 – XII ZB 345/18
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Gute Reisezeit, Ihre Julia Heims
Eingestellt am 04.07.2019 von J. Heims
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