Logo Julia Heims - Fachanwältin für in Bruchsal, Weingarten, Durlach, Stutensee

Urlaubszeit - Reisezeit: Was ist mit dem Kinderreisepass?

Der Urlaub steht an und der Kinderreisepass wird herausverlangt, da stellt sich die Frage:

Muss dieser überhaupt herausgegeben werden?

Der BGH ist der Auffassung:

Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsberechtigte Elternteil in entsprechender Anwendung der §§ 1632 I, 1684 II BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses.

Dieser Anspruch besteht allerdings nur insoweit, als der berechtigte Elternteil den Kinderreisepass für die Ausübung seines Rechts auch tatsächlich benötigt.

Und:
Die berechtigte Besorgnis, dass der die Herausgabe begehrende Elternteil mit Hilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten (etwa das Kind ins Ausland entführen) will, kann dem Herausgabeanspruch entgegenstehen.

BGH, Beschluss vom 27.3.2019 – XII ZB 345/18

Haben auch Sie Fragen zum Thema Kinder?

Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kompetenten Beratung zur Seite - rufen Sie uns an!

Ihre Fachanwältin für Familienrecht freut sich auf Ihren Anruf.

Wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit, insbesondere im Raum Weingarten/Baden, Bruchsal, Durlach, Karlsruhe, Bretten sowie in Ludwigshafen, Speyer, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen und Schifferstadt!

Gute Reisezeit, Ihre Julia Heims



Eingestellt am 04.07.2019 von J. Heims
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)