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Vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei Alleinverdienerehe

Versorgungsausgleich

Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei einer Alleinverdienerehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle standhalten, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen dieser Regelung für den belasteten Ehegatten durch die ihm gewährten Kompensationsleistungen (hier: Finanzierung einer privaten Kapitalversicherung; Übertragung einer Immobilie) ausreichend abgemildert werden.

BGH, Beschluss 29.01.2014, XII ZB 303/13



Eingestellt am 21.03.2014 von J. Heims
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