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Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhalt
Maßgeblichkeit der Einkünfte im jeweiligen Unterhaltszeitraum
Die Leistungsfähigkeit eines Pflichtigen ist für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume grundsätzlich nach den in dieser Zeit tatsächlich erzielten Einkünften zu bestimmen.
Unter Umständen können zur Vereinfachung Durchschnittswerte gebildet werden.
Bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse in Folge der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erhöht sich die Leistungsfähigkeit ab dem Monat, in dem das höhere Einkommen erzielt wird. Eine Umrechnung auf einen Jahresdurchschnitt kommt unter diesen Umständen nicht in Betracht.
OLG Dresden, NJW-RR 2014, 452
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Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Weingarten/Baden
Julia Heims
Eingestellt am 25.02.2015 von J. Heims
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