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Angemessener Lebensbedarf eines aus dem Ausland stammenden Ehegatten
Wird ein aus dem Ausland stammender Ehegatte im Zusammenhang mit seiner Eheschließung in Deutschland ansässig und hätte er ohne die Ehe sein Heimatland nicht verlassen, bestimmt sich sein angemessener Lebensbedarf nach den Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten, die sich ihm bei einem Verbleib in seinem Heimatland geboten hätten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Das von dem ausländischen Ehegatten in seinem Heimatland hypothetisch erzielbare Einkommen sei gegebenenfalls im Hinblick auf Kaufkraftunterschiede an das deutsche Preisniveau anzupassen. Der angemessene Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten könne jedoch - nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs - auch in diesen Fällen nicht unter das unterhaltsrechtliche Existenzminimum sinken, welches dem in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte ausgewiesenen Selbstbehalt eines nichterwerbstätigen Unterhaltsschuldners entspricht.
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BGH, Aktenzeichen: XII ZR 39/10
Eingestellt am 14.10.2014 von J. Heims
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