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Aufenthaltsbestimmungsrecht: Darf Kind entscheiden, bei welchem Elternteil es lebt?

Wo soll das Kind leben - beim Vater oder bei der Mutter?

Im Rahmen der Trennung streiten sich Eltern manchmal darüber, wo das Kind nach der Trennung leben soll. Kann das Kind diese Frage eigentlich beeinflussen oder seinen Aufenthaltsort bei Mutter oder Vater sogar selbständig wählen?
Sofern sich Eltern nicht darüber einigen können, muss das Familiengericht den Aufenthalt manchmal festlegen. Dabei entscheiden die Familienrichter danach, was für das Kindeswohl am besten ist.

Um dies festzustellen, sind mehrere Kriterien wichtig, unter anderem die Kontinuität des kindlichen Aufenthalts bei einem der Elternteile. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einem Beschluss vom 12. Mai 2015 klargestellt (AZ: 10 UF 3/15).

Der Fall:
Die Eltern des zwölfjährigen Jungen leben getrennt. Der Junge lebt bei seiner Mutter, seinem Bruder und dem Stiefvater. Den Vater sieht er alle 14 Tage an den Wochenenden. Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Der Vater wollte, dass der Junge künftig bei ihm lebt. Diesen Wunsch äußerte auch der Junge gegenüber dem Verfahrensbeistand und vor Gericht. Als Motivation für den Wechselwunsch äußerte der Junge, dass er beim Vater „mehr Liebe“ bekäme und er einen kurzen Weg zur Schule habe.

Die Entscheidung:
Der Antrag des Vaters, den Aufenthalt des Jungen allein zu bestimmen, lehnte das Gericht ab. Der Wille des Kindes sei zwar bei einem solchen Gerichtsverfahren zu beachten, jedoch nicht das alleinige Kriterium. Tatsächlich verbrachte der Junge lediglich die Wochenendfreizeit bei seinem Vater. Auf die Frage des Gerichts, ob er sich darüber im Klaren sei, dass er seine Mutter dann noch nur noch alle 14 Tage sehe, zeigte er sich sichtlich gedämpft.

Die Gründe:
Der Junge würde sein gewohntes Umfeld verlassen, so das Gericht. Auch dies sei bei der Bestimmung des Kindeswohls zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Gerichts sprach hier viel dafür, auf Kontinuität zu setzen. Allerdings schlug das Gericht auch vor, dass der Junge künftig an den Betreuungswochenenden von Donnerstag bis Dienstag früh beim Vater wohnen solle. Dann könnten beide auch gemeinsamen Alltag erleben. Da die Eltern ein angespanntes Verhältnis hatten, schlug das Gericht vor, eine neue Umgangsregelung durch Vermittlung des Jugendamtes zu finden.

Haben auch Sie Fragen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, also zu der Frage, wo das Kind nach der Trennung leben soll?

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Eingestellt am 19.02.2016 von J. Heims
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