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Ausgleichsansprüche nach Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Nichteheliche Lebensgemeinschaft:
Kann ich nach Trennung Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Darlehensraten) an meinen Partner geltend machen?
Kann ich nach Trennung Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Darlehensraten) an meinen Partner geltend machen?
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen des einen Partners für den Erwerb und Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses grundsätzlich insoweit nicht in Betracht, als die Leistungen nicht deutlich über die Miete hinausgehen, die für vergleichbaren Wohnraum aufzuwenden wäre.
BGH, Urteil vom 08.05.2013, XII ZR 132/12
Eingestellt am 30.08.2013 von J. Heims
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