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Ausgleichsansprüche nach nichtehelicher Lebensgemeinschaft
DIE FACHANWÄLTIN für FAMILIENRECHT aus Weingarten/Baden INFORMIERT heute:
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen des einen Partners für den Erwerb und Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses grundsätzlich insoweit nicht in Betracht, als die Leistungen nicht deutlich über die Miete hinausgehen, die für vergleichbaren Wohnraum aufzuwenden wäre.
BGH, 08.05.2013, XII ZR 132/12
Eingestellt am 22.10.2013 von J. Heims
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