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BGH: Kindesunterhalt - Leistungs(un)fähigkeit?

Unterhaltspflichtige(r) betreut selbst ein weiteres Kind

Einem zum Minderjährigenunterhalt verpflichteten Elternteil, der sich nach Geburt eines weiteren Kindes dessen Betreuung widmet, kann im Fall einer zu respektierenden Rollenwahl jedenfalls für die ersten beiden Lebensjahre des von ihm betreuten Kindes unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden, dass er von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Bezugsdauer des Elterngeldes zu verdoppeln, und deswegen keine für den Kindesunterhalt ausreichenden Einkünfte hat (im Anschluss an Senatsurteil v. 12.4.2006 – XII ZR 31/04 - , FamRZ 2006, 1010).

BGH Beschluss vom 11.2.2015 - XII ZB 181/14



Eingestellt am 22.03.2015 von J. Heims
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