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BVerfG: Umgangsrecht
Keine Anordnungsmöglichkeit des Familiengerichts gegenüber dem Jugendamt oder einem freien Jugendhilfeträger
Dem Familiengericht kommt weder gegenüber dem Jugendamt noch gegenüber freien Jugendhilfeträgern eine Anordnungskompetenz zur Begleitung von Umgängen zu.
Eine Schutzlücke für den Umgang beanspruchenden Elternteil besteht wegen des verwaltungsgerichtlich einklagbaren Rechts auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nicht.
BVerfG, Beschluss v. 29.7.2015 - 1 BvR 1468/15
Eingestellt am 21.09.2015 von J. Heims
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