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Berücksichtigungsfähigkeit von Besuchskosten im Elternunterhalt

Angemessene Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit.

Derartige Besuchsfahrten, so der BGH, entsprechen dem wechselseitigen Bedürfnis auf Pflege der familiären Verbundenheit und dienen der durch Art. 6 GG verfassungsrechtlich geschützten Aufrechterhaltung der familiären Beziehungen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2012, XII ZR 17/11



Eingestellt am 17.06.2013 von J. Heims
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