<< Wir machen Urlaub! | Ist der Kindeswille bei Umgang zu berücksichtigen? >> |
Ehegattenunterhalt: Kann ich meinen Unterhaltsanspruch verlieren?
Vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruches der Ehefrau
Wird die Ehefrau während der Trennungszeit von einem anderen Mann schwanger, so kann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.d. § 1579 Nr. 2 BGB bereits auch schon nach gut einem Jahr der bestehenden Partnerschaft ausgegangen werden, ohne dass es darauf ankommt, ob ein gemeinsamer Hausstand begründet worden ist. Eine vollständige Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kommt in diesem Fall trotz Betreuung eines gemeinsamen Kindes durch die Ehefrau in Betracht, wenn die Belange des Kindes durch freiwillige Leistungen des neuen Partners gewahrt sind.
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.04.2016
Das bedeutet, dass eine Schwangerschaft bereits die Diskussion der Verwirkung eröffnen kann. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten in diesem Fall.
Gerne helfen wir Ihnen weiter und beantworten Ihre Fragen zu diesem Thema.
Sind Sie getrennt lebend und bereits in einer neuen Partnerschaft? Eventuell schwanger oder es besteht ein Kinderwunsch?
Einige Konsequenzen sollten Sie bedenken...
Ihre Fachanwältin für Familienrecht aus Karlsruhe mit Sitz in Weingarten, Rechtsanwältin Julia Heims, berät Sie gerne.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin - wir freuen uns auf Sie!
Wir sind überwiegend tätig im Raum Karlsruhe, vornehmlich beraten wir Betroffene aus Durlach, Ettlingen, Weingarten, Bretten, Stutensee, Walzbachtal und Bruchsal.
Aufgrund des weiteren Standortes in Ludwigshafen beraten und vertreten wir selbstverständlich auch dort.
Eingestellt am 15.01.2017 von J. Heims
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.