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Fahrtkosten beim Trennungsunterhalt wegen Umzugs
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Weingarten, Stutensee, Pfinztal, Walzbachtal und Karlsruhe-Durlach informiert:
Umzug des Unterhaltsschuldners zur neuen Lebensgefährtin - erhöhte Fahrtkosten zur Arbeit trotzdem berücksichtigungsfähig!
Zieht der Unterhaltsschuldner nach der Trennung an den Wohnort seiner neuen Lebensgefährtin, sind im Rahmen des Trennungsunterhalts Fahrtkosten zur Arbeit auch dann grundsätzlich voll berücksichtigungsfähig, wenn die Fahrtstrecke sich durch den Umzug verlängert.
OLG Köln, Beschluss vom 10.01.2013, 4 UF 164/12
Eingestellt am 20.08.2013 von J. Heims
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