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Flugreise während der Corona-Pandemie
Das Gericht hat diese Reise untersagt mit dem Hinweis, dass sich in Anbetracht der Gefahren, die sich bei einer gemeinsamen Flugreise mit anderen Personen ergeben könnten, dies eine größere Gefahr für das Kind darstellt, als wenn das Kind in Deutschland bleiben würde. Hierbei hatte das Gericht auch die medizinische Versorgung bei seinen Erwägungen mit einbezogen.
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Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne, insbesondere im Raum Karlsruhe, Durlach, Ettlingen, Bretten und Bruchsal sowie Ludwigshafen, Speyer, Mannheim und Bad Dürkheim.
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Ihre Fachanwältin für Familienrecht
Julia Heims
Eingestellt am 22.12.2020 von J. Heims
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