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Herausgabe von persönlichen Unterlagen
Der Anspruch des Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen (hier: Impfpass und Untersuchungsheft) gegen einen Elternteil beruht auf §§ 1601, 1610 II BGB analog.
Es handelt sich gleichwohl nicht um eine Unterhaltssache, sondern um eine sonstige Familiensache, mit der ein Anspruch aus dem Eltern-Kind-Verhältnis geltend gemacht wird.
Leben die Eltern getrennt, kann der Anspruch durch den Obhutselternteil in gesetzlicher Verfahrensstandschaft analog § 1629 III BGB geltend gemacht werden.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.11.2015, 11 UF 1140/15
Streiten auch Sie als Elternteil über die Herausgabe von persönliche Unterlagen Ihres Kindes mit dem anderen Elternteil?
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Eingestellt am 02.02.2016 von J. Heims
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