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Interessantes und Wissenswertes zum Unterhalt
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Weingarten, Stutensee, Walzbachtal, Karlsruhe-Durlach und Pfinztal informiert Sie auf diesen Seiten regelmäßig über die Senatsrechtsprechung des OLG Karlsruhe zum Familienrecht.
Heute:
Die "überobligatorische Tätigkeit"
Die von einem niedergelassenen Arzt nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze fortgesetzte freiberufliche Tätigkeit ist unterhaltsrechtlich überobligatorisch. Das hieraus erzielte Erwerbseinkommen kann nach den Umständen des Einzelfalls bei der Berechnung des Kindesunterhalts zu 50% anzurechnen sein.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2011 - 2 UF 45/09, FamRZ 2011, 1303.
Eingestellt am 31.07.2013 von J. Heims
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