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Kein Zusammenleben und doch unterhaltspflichtig?!
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt weder voraus, dass die Ehepartner vor der Trennung zusammen gelebt haben, noch dass es zu einer Verflechtung der wechselseitigen Lebensbereiche gekommen ist.
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.7.2019
Haben auch Sie Fragen zu Ihrer kurzen Ehe?
Oder leben Sie in Trennung und benötigen einen rechtlichen Rat?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen!
Ihre Fachanwältin für Familienrecht für den Raum Weingarten/Baden, Karlsruhe, Durlach, Bretten und Bruchsal sowie den Umkreis und natürlich ebenfalls für den Raum Ludwigshafen, Mutterstadt, Limburgerhof, Speyer und Umgebung!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihre Julia Heims
Eingestellt am 06.09.2019 von J. Heims
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