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Keine Panik: Sie bekommen auch weiterhin Ihr Kindergeld!!

Aus aktuellem Anlass:
Eine bei Whatsapp kursierende Kettenmail sorgt aktuell für Verunsicherung.

Es heißt, man erhalte sein Kindergeld ab 2016 nicht mehr, wenn man die ID Steuernummer von sich und dem Kind bzw. den Kindern bei der Familienkasse nicht bis Dezember 2015 angegeben hat!

Das ist falsch!

Richtig ist:
Ab 2016 gilt eine neue Voraussetzung für das Kindergeld: Eltern müssen bei der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer für sich und die Kinder angeben. Doppelte Auszahlungen sollen damit verhindert werden
Aber: Wer die Nummer nicht zur Hand hat, muss nicht in Hektik ausbrechen!

Was ist zu tun?

Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten.
Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Ihre Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.

Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.

Also keine Panik, das Kindergeld wird NICHT einfach ab 01.01.2016 eingestellt!

Es grüßt, Ihre Fachanwältin für Familienrecht aus Weingarten/Baden und Ludwigshafen

Julia Heims



Eingestellt am 12.11.2015 von J. Heims
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