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Konkreter Bedarf oder Quotenunterhalt: Unterhalt bei sehr guten Einkommensverhältnissen
Trennungsunterhalt bei sehr guten Einkommensverhältnissen
Der Unterhalt ist bei sehr guten Einkommensverhältnissen des Verpflichteten konkret zu berechnen. Derartige Verhältnisse liegen vor, wenn der Verpflichtete bereits ohne Berücksichtigung seines Wohnvorteils über ein monatliches, bereinigtes Nettoeinkommen von ca. 8.000 Euro verfügt. Bei der konkreten Bedarfsbemessung kann der Tatrichter den eheangemessenen Unterhaltsbedarf durch die Feststellung der Kosten ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des erreichten Lebensstandards erforderlich sind. Bei einer konkreten Unterhaltsbemessung sind alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards benötigten Lebenshaltungskosten konkret zu ermitteln. Hierbei genügt allerdings eine überschlägige Darstellung der in den einzelnen Lebensbereichen anfallenden Kosten durch den Bedürftigen.
OLG Bremen, Az 4 UF 38/14, Beschluss vom 6.2.2015
Anmerkung der Fachanwältin für Familienrecht:
Es wäre allerdings wünschenswert, wenn sich der BGH hierzu einmal ganz konkret äußern würde...
Eingestellt am 09.06.2015 von J. Heims
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