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Muss nach Trennung trotz Auszuges aus der Wohnung weiterhin für Energielieferung - wie Strom - gezahlt werden?
Die im Rahmen eines Bedarfsdeckungsgeschäftes wirksam begründete Mitverpflichtung eines Ehegatten aus einem von dem anderen Ehegatten vor der Trennung abgeschlossenen Energielieferungsvertrag für die Ehewohnung endet nicht ohne Weiteres schon mit der Trennung oder mit dem Auszug des mitverpflichteten Ehegatten aus der Ehewohnung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dies gelte auch für die nach Trennung oder Auszug verbrauchte Energie.
BGH, Entscheidung vom 24.04.2013,XII ZR 159/12
Eingestellt am 10.09.2013 von J. Heims
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