<< Wichtiges zum Kindesunterhalt!! | Änderungen zum Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB >> |
NEUE DÜSSELDORFER TABELLE ONLINE!
Seit heute finden Sie bei uns unter Downloads/Links die neue Düsseldorfer Tabelle, die ab 01.08.2015 für Sie gilt!
Es erhöhen sich die Bedarfssätze der Kinder, so dass der Unterhaltsberechtigte ab August 2015 mehr Unterhalt verlangen kann, Leistungsfähigkeit natürlich immer vorausgesetzt.
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Rufen Sie uns einfach an.
Ihre Fachanwältin für Familienrecht aus Weingarten
Julia Heims
Eingestellt am 28.07.2015 von J. Heims
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