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Neue Düsseldorfer Tabelle 2017 bei uns online!
Sie wissen es vielleicht bereits: Seit Januar 2017 haben wir wieder eine neue Düsseldorfer Tabelle!
Die Sätze (und somit die Beträge für den Kindesunterhalt) haben sich leicht erhöht. Bitte prüfen Sie für sich, ob Sie mehr Kindesunterhalt, also einen höheren Kindesunterhalt, einfordern bzw. verlangen können.
Haben Sie Fragen hierzu? Rufen Sie uns an und/oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Gerne sind wir, die Fachanwaltskanzlei für Familienrecht aus Weingarten bei Karlsruhe mit zweitem Kanzleisitz in Ludwigshafen am Rhein, für Sie da!
Auf unserer Homepage unter Downloads & Links finden Sie unten übrigens den direkt Link zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2017 für den Kindesunterhalt.
Ihre Fachanwältin für Familienrecht
Julia Heims
Eingestellt am 02.02.2017 von J. Heims
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