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Neue Düsseldorfer Tabelle 2018 kommt mit erheblichen Änderungen!
Konkret heißt das für Sie:
Die neue Tabelle beginnt mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 Euro“ statt bisher „bis 1.500 Euro“.
Was Unterhaltsschuldner demnach ab dem 1. Januar 2018 im Detail zu leisten haben, sehen Sie in der neuen Düsseldorfer Tabelle.
Fest steht jedenfalls, dass mit dieser Neuerung eine leichte Entlastung für die Unterhaltsschuldner einher geht.
Allerdings muss sich jeder eigenständig um seine Rechte bemühen!
Zögern Sie also nicht, sondern vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Ihre Fachanwältin für Familienrecht aus Weingarten/Baden, selbstverständlich auch für Sie tätig in Karlsruhe, Stutensee, Pfinztal und Durlach!
Gerne beraten wir Sie auch in Ludwigshafen/Rhein, da wir hier unseren weiteren Kanzleisitz haben!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihre Fachanwältin für Familienrecht
Julia Heims
Eingestellt am 08.11.2017 von J. Heims
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