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Neue Düsseldorfer Tabelle 2022 ist online!
Die Kindesunterhaltsbeträge erhöhen sich geringfügig!
Bitte prüfen Sie also, ob Sie höheren Kindesunterhalt fordern können - oder bezahlen müssen...
Weitere Neuerung erstmals:
Die Einkommensgruppen sind fortgeschrieben worden bis Gruppe 15 (zuvor bis Gruppe 10 = 160% des Mindestunterhaltes):
Das bedeutet, der DT 2022 lässt sich der Unterhalt bis zur Höhe von 200% des Mindestunterhaltes (bis bereinigtes Netto von 11.000,00 EUR) exakt herauslesen.
Hier finden Sie die neue Düsseldorfer Tabelle 2020:
Neue Düsseldorfer Tabelle 2022
Haben Sie Fragen zum Kindesunterhalt?
Wünschen Sie von uns Informationen darüber, welcher Betrag ab 01.01.2022 geschuldet ist?
Gerne können Sie eine Beratung bei uns in Anspruch nehmen, coronabedingt auch telefonisch oder über Online-Meeting (Videochat, bspw. teams oder zoom (o.ä.)) - wobei Sie hierfür zunächst per Email bitte einen festen Termin vereinbaren wollen.
Hinweis: Diese Beratung ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Wir sind Ihre Fachanwaltskanzlei für Familienrecht im Raum Karlsruhe, Durlach, Bruchsal, Bretten sowie Ludwigshafen, Speyer, Neustadt, Frankenthal und/oder Bad Dürkheim.
Gerne sind wir - entsprechend unserer Kapazitäten - für Sie da!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und Ihre Anfrage, Ihre
Julia Heims
Eingestellt am 14.12.2021 von J. Heims
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