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Neue Düsseldorfer Tabelle für 2016 bekannt!!
Heute wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung veröffentlicht, die den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder ab 1.1.2016 regelt.
Damit stehen die Unterhaltswerte für die neue Düsseldorfer Tabelle 2016 nun fest.
In der Düsseldorfer Tabelle 2016 werden sich demnach laut aktueller Mindestunterhaltsverordnung folgende Unterhaltswerte wiederfinden:
In der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BGB): 335 Euro
In der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 BGB): 384 Euro
In der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 BGB): 450 Euro
(Jeweils ab dem 1. Januar 2016)
Die Düsseldorfer Tabelle 2016 ist bislang allerdings noch nicht veröffentlicht worden. Sobald diese zur Verfügung steht, werden wir sie Ihnen hier anstelle der momentan gültigen Düsseldorfer Tabelle vorstellen!
Haben auch Sie Fragen zum Kindesunterhalt oder der neuen Düsseldorfer Tabelle 2016?
Gerne können Sie uns kontaktieren - Ihre Fachanwältin für Familienrecht für Weingarten/Baden, Stutensee, Karlsruhe-Durlach und Ludwigshafen/Rhein
Julia Heims
Eingestellt am 09.12.2015 von J. Heims
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