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Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2015

Neue Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2015

Das OLG Düsseldorf hat die neuen Selbstbehaltssätze zum 1. Januar 2015 veröffentlicht!
Sehen Sie in einer übersichtlichen Tabelle die alten und neuen Selbstbehaltssätze auf einen Blick.
Notwendiger Selbstbehalt jetzt bei EUR 1.080,00 bzw. EUR 880,00.

Die Selbstbehalte müssen zum 1. Januar 2015 schon alleine deshalb angepasst werden, weil auch der sozialrechtliche Regelbedarf steigt. Eine Anpassung war außerdem erforderlich angesichts der seit 2002 unverändert gebliebenen Sätze für die Wohnkosten.

Als Ausgangspunkt bei der Berechnung der neuen Selbstbehalte dienen die einem alleinstehenden Hilfeempfänger bewilligten Leistungen.
Der Hilfeempfänger erhält zusätzlich zu dem Regelbedarf Vergünstigungen oder anderweitige Leistungen – zum Beispiel die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen.
Solche Leistungen sind ansonsten aus dem Einkommen zu erbringen. Damit sich der Unterhaltspflichtige eine vergleichbare Lebensführung leisten kann, muss der Regelbedarf im Vergleich zu den Sozialleistungen angehoben werden. Mangels anderer verlässlicher Anhaltspunkte wurde dazu § 115 Abs.1 Nr. 2a ZPO herangezogen.



Eingestellt am 08.12.2014 von J. Heims
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