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Neues zum Kindergeld
Der Bundesrat hat am 10.07.2015 der Erhöhung des Kindergeldes und dem Abbau der kalten Progression zugestimmt.
Der der Bundesrat begrüßt zwar den Abbau der kalten Progression. Er macht aber darauf aufmerksam, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen kaum tragbar ist. Der Verzicht auf Steuereinnahmen erschwere die notwendige Konsolidierung der Länder- und Kommunalhaushalte. Nach Ansicht der Länder setzt der Abbau der kalten Progression eine solide Finanzierung durch eine entsprechende Kompensation für Länder und Kommunen durch den Bund voraus.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich aus der Kindergelderhöhung 2015 Steuerausfälle von 820 und ab 2016 von 420 Mio. EUR pro Jahr ergeben.
Entlastung für Familien und Alleinerziehende:
Das Gesetz entlastet Steuerzahler und Familien, die mit mehr Geld in diesem und im nächsten Jahr rechnen können. Es erhöht den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Zudem verschiebt sich der gesamte Einkommensteuertarif leicht, um die kalte Progression einzudämmen.
Die Kosten des Gesamtpakets – in dem auch die Erhöhung des Kindergeldes um vier EUR in 2015 und nochmals zwei EUR 2016 enthalten ist – belaufen sich auf rund 5 Milliarden EUR.
Haben Sie Fragen zum Kindergeld?
Ich beantworte sie gerne - Ihre Fachanwältin für Familienrecht für Karlsruhe, Durlach, Weingarten, Stutensee und Ludwigshafen!
Julia Heims
Eingestellt am 15.07.2015 von J. Heims
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