<< Inhaltskontrolle einer Umkehrung des Zugewinnausgleichs | Lottogewinn - die Hälfte erhält die... chiedene Ehefrau (Exfrau) >> |
Scheidung trotz fehlenden Scheidungswillens aufgrund von Demenz
Ein an Demenz vom Typ Alzheimer Erkrankter kann geschieden werden, wenn die Eheleute seit mehr als einem Jahr getrennt leben, der Erkrankte im Zusammenhang mit der Trennung einen natürlichen Willen zur Scheidung und Trennung gefasst und die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft abgelehnt hat. Der Scheidung steht nicht entgegen, dass der Erkrankte zum Schluss der mündlichen Verhandlung im familiengerichtlichen Verfahren aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung keinen Scheidungswillen mehr fassen kann.
OLG Hamm 16.8.2013, 3 UF 43/13
Eingestellt am 16.10.2013 von J. Heims
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.