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Sorgerecht für unverheiratete Väter
Seit 19.05.2013 können nichtverheiratete Väter die gemeinsame Sorge für das Kind - auch gegen den Willen der Mutter - bei Gericht beantragen!
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzeslage, nach der nicht verheiratete Väter grundsätzlich keine Möglichkeit hatten, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen, beanstandet hatte, hat der Bundestag am 31.01.2013 die Position unverheirateter Väter hinsichtlich des Sorgerechts für ihre Kinder gestärkt.
Die Neuregelung sieht vor, dass unverheiratete Väter auch dann die Mitsorge für ihre Kinder erlangen können, wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt. Zwar soll zunächst weiter die unverheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht erhalten. Hiergegen jedoch kann sich der Vater – wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt – zunächst an das Jugendamt und im Falle ausbleibenden Erfolgs an das Familiengericht wenden, um ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten.
Voraussetzung für die Einräumung des Sorgerechts bleibt jedoch (!), dass das Wohl des Kindes dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Wichtig:
Die neue gesetzliche Regelung gilt nicht nur für neue Sorgerechtsfälle, sie gilt auch für die sogenannten „Altfälle“, die bereits seit Jahren an den Familiengerichten anhängig sind.
Sind Sie betroffen? Lassen Sie sich beraten!
Eingestellt am 24.05.2013 von J. Heims
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