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Steuerliche Gleichstellung für Lebenspartner
Das Ehegattensplitting gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft. Nach dem Bundestag gab der Bundesrat am 05.07.2013 den Weg frei für das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013.
Künftig können auch gleichgeschlechtliche Paare vom Splittingtarif profitieren.
Einen Monat nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach dem die bisherige Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist, hat auch der Bundesrat die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe beschlossen. Das Ehegattensplitting, das bislang Mann und Frau mit Trauschein vorbehalten war, gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Die Vorschriften sind für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes - anzuwenden.
Quelllink: http://www.bundesrat.de
Eingestellt am 17.07.2013 von J. Heims
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