Logo Julia Heims - Fachanwältin für in Bruchsal, Weingarten, Durlach, Stutensee

Steuerliche Gleichstellung für Lebenspartner

Gleichstellung für Lebenspartner

Das Ehegattensplitting gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft. Nach dem Bundestag gab der Bundesrat am 05.07.2013 den Weg frei für das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013.

Künftig können auch gleichgeschlechtliche Paare vom Splittingtarif profitieren.

Einen Monat nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach dem die bisherige Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist, hat auch der Bundesrat die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe beschlossen. Das Ehegattensplitting, das bislang Mann und Frau mit Trauschein vorbehalten war, gilt künftig auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft.

Die Vorschriften sind für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes - anzuwenden.

Quelllink: http://www.bundesrat.de



Eingestellt am 17.07.2013 von J. Heims
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 1,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)