<< Kindesunterhalt: Gesteigerte... Nebentätigkeit verlangt werden! | Vermögen: Gemeinsames Konto der Ehegatten - was passiert? >> |
Trennungsunterhalt kann versagt werden!
Leben die Ehegatten mehr als zehn Jahre getrennt, ist der Trennungsunterhalt gemäß § 1579 Nr. 8 BGB zu versagen, weil angesichts der langen Dauer der Trennung der Gesichtspunkt der ehelichen Solidarität nicht mehr greift.
OLG Bamberg, Beschluss vom 13.05.2014, 7 UF 361/13.
Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass es immer auf den Einzelfall ankommt und sich eine starre Pauschalierung verbietet.
Lassen Sie sich doch einfach beraten -
Ihre Fachanwältin für Familienrecht im Raum Weingarten, Karlsruhe, Durlach, Stutensee, Pfinztal und Walzbachtal!
Eingestellt am 12.12.2014 von J. Heims
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.