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Trennungsunterhalt nach Quote (nicht nach konkretem Bedarf)

Wird der Trennungsunterhalt nach Quoten bemessen, scheidet ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss in der Regel aus, weil dies dem Halbteilungsgrundsatz widersprechen würde, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2015, Az. 16 WF 59/15.

In diesem Fall können Sie folglich von Ihrem Ehegatten keinen Vorschuss auf Ihre Verfahrenskosten verlangen.

Haben Sie Fragen hierzu - rufen Sie uns an, gerne sind wir für Sie da!

Ihre Fachanwaltskanzlei für Familienrecht aus Weingarten



Eingestellt am 14.09.2016 von J. Heims
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