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Vermögenssorge: Sparbücher/Sparguthaben der Kinder
Dürfen Eltern über die Sparguthaben der Kinder verfügen?
Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden.
Sie sind gegebenenfalls gemäß § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen.
OLG Frankfurt vom 28.05.2015 (5 UF 53/15)
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Lassen Sie sich von mir beraten, Ihre Fachanwältin für Familienrecht aus Weingarten/Baden, den Raum Karlsruhe und Ludwigshafen am Rhein!
Julia Heims
Eingestellt am 09.06.2015 von J. Heims
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