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Wechselmodell: Auch gegen den Willen eines Elternteils möglich!
Auch gegen den Willen eines Elternteils ist die Anordnung des Wechselmodells durch das Gericht möglich, wenn es bereits in der Vergangenheit gelebt wurde.
Wechselmodell - was ist das?
Oftmals wird das Kind / werden die Kinder nach einer Trennung der Eltern ausschließlich bzw. überwiegend von einem Elternteil betreut (= Einzelresidenzmodell).
Hier hält sich das Kind / halten sich die Kinder überwiegend bei einem Elternteil auf.
Bei dem sog. Wechselmodell sind die Betreuungszeiten beider Elternteile möglichst gleich.
Allein die Weigerung eines Elternteils, das bisher gelebte Wechselmodell nicht weiter umzusetzen, obwohl es dem Kindeswohl entsprechen würde, reicht nicht aus, von diesem Modell abzuweichen.
Haben Sie Fragen bezüglich des Wechselmodells?
Rufen Sie mich einfach an - ich berate Sie gerne!
Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Weingarten/Baden, Durlach, Karlsruhe, Pfinztal und Stutensee!
Eingestellt am 27.01.2015 von J. Heims
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