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Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern

Fragen des § 1628 BGB
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen zu § 1628 BGB.
Dieser Paragraph soll helfen, wenn die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht in der Lage sind, sich in Einzelangelegenheiten zu einigen.
Das Gericht kann dann auf Antrag einem Elternteil die Alleinentscheidung in dieser Angelegenheit übertragen.
Es geht hierbei allerdings nur um Entscheidungen bei getrennt lebenden Eltern, die von erheblicher Bedeutung gemäß § 1687 I 1 BGB sind.

Auch der Wille des Kindes, der überzeugend und nachvollziehbar gebildet wurde, ist bei diesen Entscheidungen grundsätzlich beachtlich.

Heutiges Beispiel: Impungen

Nach Ansicht des BGH sind Impfungen stets – auch wenn es sich um Standard- oder Routineimpfungen handelt – Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung.
Daher kann das Gericht bei Uneinigkeit der Eltern die Entscheidungsbefugnis für den konkreten Einzelfall oder für Impfungen generell dem Elternteil übertragen, welcher diese entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Robert-Koch-Institut) befürwortet, es sei denn es liegen besonderen Impfrisiken beim Kind vor.
Umfasst sind insbesondere auch Impfungen gegen Masern und Influenza.

Informieren Sie sich auch zukünftig auf unserer Homepage über weitere Beispielsfälle wie Social Media/Internet (Veröffentlichung von Fotos), Urlaubsreisen etc..

Ihre Fachanwaltskanzlei für FAMILIENRECHT aus Weingarten/Baden und Ludwigshafen (zwei Standorte) berät Sie gerne in Ihrem konkreten Fall.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Julia Heims

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Eingestellt am 13.02.2019 von J. Heims
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