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Kindesunterhalt von Eltern trotz eigener Schwangerschaft?

Kindesunterhalt:

Ausbildungsabbruch wegen Schwangerschaft und anschließende Betreuung des Kleinkindes kann dennoch einen Kindesunterhaltsanspruch gegenüber den Eltern begründen

Hat eine unterhaltsberechtigte Tochter ihre Ausbildung wegen Schwangerschaft abgebrochen, ist sie sodann wegen Betreuung des Kleinkindes nicht erwerbstätig und kann auch keinen Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes nach § 1615l BGB erlangen, ist sie weiterhin gegenüber ihren Eltern unterhaltsberechtigt.

OLG Köln, 26.03.2013, 25 UF 241/12



Eingestellt am 23.08.2013 von J. Heims
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